Aufgrund der Allgemeinverfügung des TMBJS vom 28.12.2021 ist der Schulbetrieb ab 3. Januar 2022 wie folgt geregelt:
Am 3. und 4. Januar findet - wie bereits hier mitgeteilt - kein Unterricht statt. Es wird auch keine Aufgaben geben. An diesen Tagen wird die schulische Lageeinschätzung erfolgen. Wir bitten alle Eltern, positive PCR-Tests weiterhin umgehend der Schule mitzuteilen.
Vom 5. bis 7. Januar 2022 findet der Unterricht nach Stundenplan (Wechsel des pädagogischen Personals ist möglich) statt.
Zukünftig wird wöchentlich zum Ablauf des Donnerstags je nach Infektionslage in Absprache mit dem SSA Nordthüringen entschieden, wie der Unterricht in der kommenden Woche erfolgt. Dabei sind in der Grundschule nur regulärerer Unterricht nach Stundenplan, Unterricht in festen Lerngruppen (also kein Religionsunterricht) oder Distanzunterricht (kein Wechselunterricht) möglich! Distanzunterricht der gesamten Schule erfolgt nur in Abstimmung mit dem Schulamt.
Sofern bis freitags 9:00 Uhr keine Mitteilung auf der Homepage erfolgt, findet in der darauffolgenden Woche regulärer Unterricht nach Stundenplan oder in festen Lerngruppen statt.
Sollte zukünftig (klassen- oder schulweise) Distanzunterricht erfolgen, werden die Aufgaben wie bisher über die Schulcloud bereitgestellt. Den neuen Anträgen zur Notbetreuung sowie der Allgemeinverfügung (Pkt. 3.5) entnehmen Sie die Kriterien. Bitte reichen Sie diese zeitnah ein, um sie durch die Schulleitung bereits jetzt prüfen zu lassen.
Allgemeine Regelungen
Im Schulgebäude, im Unterricht sowie ggf. in der Notbetreuung muss eine medizinische Gesichtsmaske/OP-Maske (keine Stoffmaske/kein Loop etc.) getragen werden.
Testungen erfolgen weiterhin 2x wöchentlich (voraussichtlich montags und donnerstags). Die Regelungen nach einem positiven Selbsttests bleiben wie bisher. Eine Testbescheinigung kann ausgestellt werden (AV Pkt. 3.2).
Schüler, die keine qualifizierte Gesichtsmaske tragen oder/und nicht am Testangebot teilnehmen, erhalten ein Betretungsverbot und sind zum Distanzunterricht verpflichtet (AV Pkt. 3.1 und 3.2).
Die Befreiung vom Präsenzunterricht (AV Pkt. 3.6) ist teilweise möglich. Informieren Sie sich zu den Kriterien bitte in der Allgemeinverfügung. Stellen Sie ggf. einen Antrag rechtzeitig, da in einigen Fällen die Entscheidung beim SSA Nordthüringen liegt.