Eine Schulanmeldung für das Schuljahr 2025/2026 ist gem. § 119 Abs. 3 ThürSch0 vom 2. bis 10. Mai 2024 möglich. Für das Schuljahr 2025/2026 müssen alle Kinder angemeldet werden, die bis einschließlich 01.08.2019 geboren sind, auch wenn Sie eine Zurückstellung in Betracht ziehen (diese kann mit der Anmeldung formlos beantragt und später auch ggf. wieder zurückgezogen werden).
Zu den online zu vereinbarenden Anmeldeterminen (siehe unten) am
Donnerstag, den 02.05.2024,
Montag, den 06.05.2024 oder
Dienstag, den 07.05.2024
bringen Sie Ihr Kind mit und legen folgende Unterlagen vollständig vor:
Hinsichtlich der Wahl zum Ethikunterricht oder Evangelischer oder Katholischer Religionslehre lesen Sie das Merkblatt zum Religionsunterricht.
Sofern Sie die Zurückstellung Ihres Kindes anstreben, melden Sie dieses trotzdem fristgerecht an und reichen einen formlosen Zurückstellungsantrag zur Schulanmeldung.
Sollten bei Ihrem Kind gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, geben Sie diese unter „Behinderungen und Krankheiten“ des Kindes an. Ggf. ist dies bei der Schulplatzvergabe, Ausstattung der Lernumgebung oder frühzeitige Förderansprüche maßgeblich.
Die Entscheidung über eine Aufnahme bzw. Ablehnung an unserer Schule ergeht frühestens Ende Januar 2025. Bitte sehen Sie von vorherigen Anfragen ab.
Zwingend erforderlich ist die Angabe einer Zweitwunschschule. Dabei sind Schulen in freier Trägerschaft (EvSZ o.ä.) nicht zulässig. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Anmeldung nur an einer staatlichen Schule erfolgen kann.